Sommario. Vorbemerkung: Die Methode der Wissenschaft und ihre Geburtsfehler: Integraler Normativismus und Nationalismus. 1. Warum das Verhältnis der Strafrechtswissenschaft zur Politik gestört und ungesund ist. 2. Historische und philosophische Gründe für die wissenschaftliche Autonomie des (Straf-) Rechts des 20. Jahrhunderts gegenüber der Politik. Die „Krise“ ihrer Grundlagen. 3. Das Verhältnis der „wissenschaftlichen Methode“ und der „demokratischen Methode“ zu einer Strafrechtspolitik, die mit dem (traditionellen) Verständnis des Rechts als hermeneutische und „individualisierende“ Wissenschaft verbunden ist. Die unvermeidliche Gemeinschaft von neopositivistischen und hermeneutischen Wissenschaftsmodellen. 4. Die Ausdehnung des „aristokratischen Paradigmas“ auf die Justiz. Empirie und Werte in der Methode des Verfassungsgerichts. Strafrecht als zivile Theologie oder als Sozialwissenschaft?. 5. Die „Politik“ der Gelehrten: Idealismus der „funktionalistischen“ bzw. „kriminalpolitischen“ und „folgenorientierten“, aber nicht empirischen Wissenschaft. 6. Das Rollenspiel: Akademische Wissenschaft und Justiz (in Italien) im Verhältnis zum Gesetzgeber: „Die Reform sind wir“? 7. Die internationale Dimension der Grundsätze und die Notwendigkeit, Rechtsvergleichung nicht als selbständige Disziplin für bloße Kenntniserweiterung, sondern als „Methode der Dogmatik“ zu begreifen. Rechtsvergleichung und Teamarbeit. 8. Politische und „kritische“ Dimension von Grundsätzen; Notwendigkeit einer Demokratisierung der Wissenschaft. Von der auctoritas der institutionellen Führung zu einer auf verifizierbares Wissen gestützten Autorität. Empirie und strafrechtliche Methode.
Demokratische und wissenschaftliche Methode einer Verbindung von Strafrecht und Politik / Donini, Massimo. - (2005), pp. 13-56.
Demokratische und wissenschaftliche Methode einer Verbindung von Strafrecht und Politik
DONINI, Massimo
2005
Abstract
Sommario. Vorbemerkung: Die Methode der Wissenschaft und ihre Geburtsfehler: Integraler Normativismus und Nationalismus. 1. Warum das Verhältnis der Strafrechtswissenschaft zur Politik gestört und ungesund ist. 2. Historische und philosophische Gründe für die wissenschaftliche Autonomie des (Straf-) Rechts des 20. Jahrhunderts gegenüber der Politik. Die „Krise“ ihrer Grundlagen. 3. Das Verhältnis der „wissenschaftlichen Methode“ und der „demokratischen Methode“ zu einer Strafrechtspolitik, die mit dem (traditionellen) Verständnis des Rechts als hermeneutische und „individualisierende“ Wissenschaft verbunden ist. Die unvermeidliche Gemeinschaft von neopositivistischen und hermeneutischen Wissenschaftsmodellen. 4. Die Ausdehnung des „aristokratischen Paradigmas“ auf die Justiz. Empirie und Werte in der Methode des Verfassungsgerichts. Strafrecht als zivile Theologie oder als Sozialwissenschaft?. 5. Die „Politik“ der Gelehrten: Idealismus der „funktionalistischen“ bzw. „kriminalpolitischen“ und „folgenorientierten“, aber nicht empirischen Wissenschaft. 6. Das Rollenspiel: Akademische Wissenschaft und Justiz (in Italien) im Verhältnis zum Gesetzgeber: „Die Reform sind wir“? 7. Die internationale Dimension der Grundsätze und die Notwendigkeit, Rechtsvergleichung nicht als selbständige Disziplin für bloße Kenntniserweiterung, sondern als „Methode der Dogmatik“ zu begreifen. Rechtsvergleichung und Teamarbeit. 8. Politische und „kritische“ Dimension von Grundsätzen; Notwendigkeit einer Demokratisierung der Wissenschaft. Von der auctoritas der institutionellen Führung zu einer auf verifizierbares Wissen gestützten Autorität. Empirie und strafrechtliche Methode.I documenti in IRIS sono protetti da copyright e tutti i diritti sono riservati, salvo diversa indicazione.